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Fahrplanverfahren

Jedem Fahrplanwechsel geht eine jahrelange Konzeptions- und Umsetzungsphase voraus. Damit das zur Umsetzung geplante Angebot die Bedürfnisse der Bevölkerung möglichst gut abdecken kann, wird der Fahrplanentwurf zur Einsichtnahme veröffentlicht. Alle Interessierten haben dann während 3 - 4 Wochen Zeit, den Fahrplan zu studieren und bei Bedarf Anregungen und Wünsche einzubringen.

Das sogenannte Fahrplanverfahren findet alle zwei Jahre statt. Im Kanton Schwyz ist für die Durchführung das kantonale Baudepartement zuständig. Das Verfahren wird jeweils zwischen 3/4 und 1/2 Jahr vor dem grossen Fahrplanwechsel durchgeführt.

In der zwischen zwei Verfahren liegenden Zeit können Sie uns Ihre Anregungen, Wünsche und Anliegen jedoch auch direkt unterbreiten. Benützen Sie dafür das untenstehende Formular. Jedes Begehren wird von uns auf die Umsetz- und Finanzierbarkeit geprüft. Bei Bedarf leiten wir die Anregung direkt an die kantonale Fachstelle für den öffentlichen Regionalverkehr zur Bearbeitung weiter.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Fahrplan oder zu anderen Themen des öffentlichen Verkehrs haben.

Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.